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Neue Corona-Verordnung: 2G-Plus in der Gastronomie / FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV / Ausnahmen für Kinder und Jugendliche / Keine Einschränkungen für „geboosterte“ Personen

11.01.2022 18:06
(Kommentare: 4)

Die Landesregierung setzt die Vereinbarungen aus der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach vom vergangenen Freitag um. Die entsprechenden Änderungen in der Eindämmungsverordnung werden voraussichtlich am 14. Januar (Freitag) beschlossen und sollen am 17. Januar (Montag) in Kraft treten. Auf diesen Zeitplan und inhaltliche Kernpunkte verständigte sich heute das Kabinett.

Mit der aktualisierten Verordnung soll festgelegt werden (wobei Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bei den einzelnen Punkten vorgesehen sind):

  • Für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben, gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen.
  • Für Gaststätten, Bars und Kneipen soll die 2G-Plus-Regel eingeführt werden. Der Zutritt ist damit nur noch möglich, wenn man zweimal geimpft (bzw. genesen) ist und einen tagesaktuellen negativen Test vorlegt (für „Geboosterte“ ist kein Testnachweis notwendig).
  • Sofern Veranstalter z. B. von Kulturveranstaltungen vom optionalen 2G-Plus-Modell Gebrauch machen, ist auch dort für Personen mit Auffrischungsimpfung kein Testnachweis erforderlich.
  • Künftig soll eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gelten.

Details zur aktualisierten Verordnung (u. a. konkrete Ausnahmeregeln für Kinder und Jugendliche) werden im Anschluss an die Sondersitzung des Kabinetts am Freitagnachmittag kommuniziert.

Die Zahl der Infektionen ist in den letzten Tagen bundesweit und damit auch in Brandenburg wieder deutlich angestiegen. Die 7-Tagesinzidenz steht heute bei 491,8 nach 361,0 am vergangenen Dienstag. In diesem Zeitraum waren 94 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit der Pandemie zu beklagen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Omikron breitet sich schnell aus. Hoffnung gibt, dass die Krankheitsverläufe bisher zumeist milder verlaufen als bei früheren Varianten. Da wir in Brandenburg bereits viele Maßnahmen rechtzeitig beschlossen haben, mussten wir jetzt nur punktuell nachsteuern. Es bleibt dabei: Impfen ist der beste Schutz. Bereits eine erste Impfung bietet zumindest einen gewissen Schutz vor stärkeren Erkrankungen. Eine „Booster“-Impfung bietet nicht nur einen sehr guten Schutz, sondern sorgt auch für weniger Einschränkungen. Deshalb meine erneute Bitte: Gehen Sie zum Impfen. Inzwischen gibt es fast überall zahlreiche Angebote.“

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Einen Kommentar schreiben

Kommentar von Rentner |

Die einseitige Propagierung der Impflicht setzt die bereits in den letzten zwei Jahren geübte Vernachlässigung anderer wirksamer Maßnahmen gegen die Pandemie fort, wie die fehlende Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und Ärzte, den Erhalt bzw. die Wiederaufstockung der Intensivbettenkapazität sowie die Entwicklung und Anwendung von Therapien und Medikamenten.

Kommentar von Christian Grosse |

Bei dem Kommentar von lol zeigt sich das wirkliche geistige Niveau der Menschen, keine Ahnung von nicht.

Kommentar von lol |

Mimimi

Kommentar von Heiko Pick |

Merkt Ihr noch was ??? Grundgesetz gibt es nicht mehr und hat ja anscheinend nichts in einer Diktatur zu suchen.

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