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Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises entfällt ab Donnerstag für das Havelland

16.06.2021 19:11
(Kommentare: 1)

Auf Grundlage der gestern im Kabinett beschlossenen Umgangsverordnung und der seit vergangenen Samstag anhaltenden Inzidenz unter 20, entfällt für den Landkreis Havelland ab dem morgigen Donnerstag die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises.

Die Testpflicht gilt dann nur noch - unabhängig von der Inzidenz - in Schulen, für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, beim Kontaktsport im Innenbereich, in Diskotheken und Clubs, sowie bei sexuellen Dienstleistungen.


Die Umgangsverordnung sieht folgende weitere Punkte vor:

·         Allgemeine Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden

·         Mindestabstand von 1,5 Metern außerhalb des privaten Raums gilt weiter

·         Keine Kontaktbeschränkungen mehr im öffentlichen Raum

·         Keine Maskenpflicht mehr im Freien (zum Beispiel: Open-Air-Veranstaltungen, Versammlungen, Wochenmärkte, Außengastronomie)

·         Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen öffentlichen Räumen (zum Beispiel: Geschäfte, Veranstaltungen, Kirche, Öffentlicher Personennahverkehr, Reisebusse, Umkleideräume); bei Veranstaltungen, Theater, Konzerthäuser, Kinos und Spielhallen sowie in Hochschulen keine Maskenpflicht, wenn zwischen festen Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten wird

·         Keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen

·         Maskenpflicht in Schulgebäuden gilt weiterhin für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal, für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 (außer beim Sport und bei über vierstündigen Klausuren) sowie für alle Besucherinnen und Besucher

·         Veranstaltungen können grundsätzlich mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden (Abstandsgebot, Erfassen von Personendaten, in geschlossenen Räumen: Maskenpflicht und bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter zusätzlich Test-, Impf- oder Genesenennachweis)

·         Kontaktbeschränkungen private Feiern aus besonderen Anlass neu: Bis zu 100 Gästen draußen und bis zu 50 Gästen drinnen (besondere Anlässe sind zum Beispiel: Verlobungs- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Geburtstagsfeiern, Einweihungs-, Prüfungs- und Abschlussfeiern)

·         Kontaktbeschränkungen für alle anderen privaten Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gibt es neu nur noch in geschlossenen Räumen: Bis zu zwei Haushalte oder insgesamt bis zu zehn Personen (insbesondere zählen Kinder bis 14 Jahren, Geimpfte und Genesene nicht mit)

·         Pflegeheime und Krankenhäuser: Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner können beliebig viele Besucherinnen und Besucher empfangen (keine Personengrenze mehr, aber weiterhin grundsätzlich FFP2-Maske, Test-, Impf- oder Genesenennachweis)

·         Gaststätten: Keine Testpflicht für Gäste, die in den Außenbereichen bewirtet werden

·         Beherbergung: Touristische Übernachtungen sind ohne Beschränkungen möglich. Für alle Beherbergungsstätten gilt: Gäste müssen vor Beginn der Beherbergung einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen

·         Versammlungen (Demonstrationen): Keine besonderen Einschränkungen oder Personengrenze mehr (allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln müssen immer eingehalten werden)

·         Gemeindegesang bei religiösen Veranstaltungen ist wieder erlaubt (Abstandsgebot, in geschlossenen Räumen: Abstand von mindestens zwei Metern)

·         Sexuelle Dienstleistungen und Prostitutionsveranstaltungen sind wieder erlaubt (Erfassen von Personendaten, grundsätzliche Testpflicht, Maskenpflicht: solange sexuelle Dienstleistung nicht erbracht wird)

·         Diskotheken und Clubs können wieder öffnen (Erfassen von Personendaten, Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen: grundsätzlich Testpflicht unabhängig regionaler Inzidenz, nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter begehbarer Fläche, Lüften)

·         Personendaten zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung müssen im Einzelhandel nicht mehr erfasst werden

Quelle: Landkreis Havelland

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Kommentar von Thomas |

Wir sind belogen worden
„Ich möchte hier nicht im Detail über die letzten 15 Monate urteilen. In meinen Augen sind wir belogen worden und im tiefsten Inneren wissen das mindestens alle Ärzte. Die Klärung des Sterbegrundes wurde nicht zugelassen und damit war für mich klar: Hier stimmt was nicht!
Eines möchte ich hier als Arzt, Vater und leidenschaftlicher Opa sagen: Lasst die Finger weg von den Kindern! Sie haben noch ihr ganzes Leben vor sich.
Wie wollen Sie als Chefarzt vor Ihre jungen Kollegen treten, ohne sich dafür zu schämen, dass sie hier den Mund gehalten haben?
Seht zu, dass nicht Ihr auf der Anklagebank sitzt. Seht zu, dass Ihr die Ankläger seid!“
Dr. Thomas Sarnes
Chirurg, 40 Jahre klinische Tätigkeit, davon 22 Jahre als Chefarzt. Zusatzausbildung in Infektiologie und Tropenmedizin.

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