Pressemitteilung | Der Kita- und Hortbeirat Rathenow teilt mit
Am 06.10.2017 urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die am 10.12.2014 beschlossene Gebührensatzung, über die Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes für die Benutzung von Kindertagesstätten der Stadt Rathenow, unwirksam ist. Der KHoBRa hat sich am 04.12.2017 zu einer Sondersitzung bzgl. dieser Thematik zusammengefunden.
Wir sehen uns als vermittelndes und beratendes Gremium zwischen Eltern und Träger der Kindertagesstätten und Horte unserer Stadt. Wir sind keine Juristen und können somit keine rechtssicheren Aussagen treffen.
Die Gebührenbescheide
Nach unserem Rechtsverständnis behalten trotz unwirksamer Gebührensatzung alle Bescheide, welchen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang widersprochen wurde, ihre Gültigkeit. Jedem Gebührenzahler steht es jedoch frei, einen Überprüfungsantrag nach §44 zehntes Sozialgesetzbuch an die Stadt Rathenow zu stellen. Der §44 SGB X regelt, dass auch ein unanfechtbarer Verwaltungsakt zurückzunehmen ist, sollte Recht unrichtig angewandt worden sein.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es trotz Überprüfungsantrag nicht automatisch zu einer Erstattung der gezahlten Gebühren kommen muss. Es ist davon auszugehen, dass dazu weitere rechtliche Schritte nötig werden könnten.
Die Zukunft
Aus Sicht des Kita- und Hortbeirates ist das Urteil als richtungsweisend zu sehen. Des weiteren freuen wir uns über die Einladung der Stadt Rathenow, im nächsten Jahr unsere Gedanken und Ideen zu einer gerechteren Gebührensatzung einzubringen.