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Rathenow: Aus dem Gerichtssaal berichtet

21.10.2019 14:24
(Kommentare: 6)

Am Amtsgericht Rathenow wurde am 15. Oktober ein extremer Fall, von mehrfachen fahren ohne Führerschein, sowie Unfallflucht, aus dem Jahr 2017, verhandelt.

Rathenow24 berichtete bereits am 6. und 9.10.2017 aus dem Polizeimeldungen und -Zeugenaufruf.

► Rathenow: Unfall mit Personenschaden- Polizei sucht Opelfahrer
► Rathenow, Genthiner Straße: Unfall mit Personenschaden- Tatverdächtigen nach Zeugenhinweisen ermittelt

Folgendes hatte sich am 5. Oktober 2017 zugetragen:

Der Beschuldigte Thomas M. befuhr mit seinem Opel Corsa, Stadtauswärts die Genthiner Straße. Als er plötzlich, in Höhe der Ampelkreuzung am Schwedendamm, unvermittelt eine Vollbremsung verursachte.

Dadurch nötigte er die Fahrerin des nachfolgenden Autos zur Vollbremsung, die dadurch einen Auffahrunfall vermeiden konnte.

Anschließend hupte sie, was der Beschuldigte mit dem „Stinkefinger“ aus dem Seitenfenster quittierte, und seine Fahrt fortsetzte.

Die Fahrerin, Frau W. überholte daraufhin den Opel, der weiterhin provokant langsam fuhr, um die ARAL-Tankstelle, in der Genthiner Straße, zum tanken anzufahren.

Thomas M. folgte der Frau W. und dessen Beifahrer Patrick K. und stellte sich mit seinem Corsa den Beiden auf dem Tankstellengelände in den Weg.

Der Zeuge Patrick K. deutete seiner Partnerin, sie soll inzwischen ihr Auto tanken, während er sich um den „Spinner“ kümmern wollte. Da Thomas M. scheinbar auf Krawall aus war,

kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern.

Als Frau W. den Tankvorgang beendet hatte und zum bezahlen in den Kassenraum wollte, sah sie, wie Thomas M. in seinen Opel stieg und auf sie zu fuhr. Er stoppte zwar noch einmal kurz vor ihr, trat dann jedoch aufs Gas, um sie in voller Absicht umzufahren.

Zuvor hatte Frau W. noch gerufen und mit beiden Händen Zeichen gemacht, dass er anhalten soll. Nur durch eine schnelle Drehung zur Seite, konnte sie schlimmere Verletzungen verhindern, rollte über die Motorhaube des Opels und stürzte zu Boden.

Nach dem Aufprall stoppte der Unfallverursacher kurz, sah (nach eigener Aussage) im Rückspiegel wie die Geschädigte versuchte aufzustehen und dann wieder zusammenbrach.

Daraufhin flüchtete Thomas M. mit seinem auffällig gelb-schwarzen Opel Corsa in Richtung Rathenow Zentrum.

Frau W. erlitt Verletzungen am Knie und Unterleib, sowie diverse Prellungen und einen Schock.

Wie der Täter später in der Hauptverhandlung einräumte, hätte er Angst gehabt „nun in den Knast“ zu müssen. Weil er wegen mehrfachen vorsätzlichen Fahrens eines Kraftfahrzeugs, ohne gültige Straßenzulassung und Haftpflichtversicherung, sowie ohne im Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein, bereits zu 2 Vorstrafen auf Bewährung verurteilt worden war.

Eine Verurteilung beim Amtsgericht Salzwedel, die zweite beim Amtsgericht Stendal.

Letztere Bewährungsstrafe war noch nicht voll verbüßt und inzwischen, nach der letzten Tat, zum Vollzug in eine JVA umgewandelt worden.

Glücklicher Weise konnte, auf Grund des öffentlichen Zeugenaufrufs der Polizei, durch Hinweise aus der Bevölkerung, der Unfallflüchtige schon einen Tag später dingfest gemacht, und das Tatfahrzeug sichergestellt werden.

Zudem gab es Bilder- und Videomaterial der Überwachungskamera der Tankstelle, die zur Beweisaufnahme verwendet werden konnten.

Der Täter hatte sein auffälliges Auto inzwischen auch online zum Verkauf angeboten.

Wie sich weiterhin in der Hauptverhandlung beim Amtsgericht Rathenow herausstellte, hatte Thomas M. seinen Führerschein 2007 gemacht, jedoch wurde ihm dieser bereits 2008 wieder entzogen. Weil Thomas M. einen Verkehrsunfall mit Personenschaden, in der Probezeit, verursacht hatte.

Auf Grund der Einschätzung aus dem absolvierten MPU-Verfahren, blieb ihm die Neuerteilung des Führerscheins weiterhin versagt.

Was Thomas M. nicht im Geringsten davon abhielt weiter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen und andere Verkehrsteilnehmer damit bewusst zu gefährden.

Sich dem Risiko doch sicher immer wieder bewusst, ein weiteres Mal erwischt zu werden.

Denn in den weiteren Jahren, bis zum 5. Oktober 2017 wurde er immer wieder wegen Fahrens ohne Führerschein, mit nicht zugelassenen KFZ und ohne Haftpflichtversicherung, sowie Kennzeichenmissbrauch und weiterer Straftaten, zu Bewährungs- und Haftstrafen verurteilt.

In der neu zu verhandelten Strafsache, versuchte der Angeklagte dem Schöffengericht eine harmlosere Version des Unfallhergangs aufzutischen und bestritt zunächst die Tat. Es handele sich lediglich „um einen unglücklichen Zufall“, er hätte die Frau nicht hinter der Zapfsäule gesehen, da sein Auto „tiefergelegt“ sei und er dadurch eine tiefe Sitzposition hatte.

Doch die umfangreichen Aussagen der 4 geladenen Zeugen, sowie die, der Geschädigten Frau W. konnten seine Aussage eindeutig, und unabhängig voneinander, widerlegen.

Dazu noch die Foto- und Videoaufzeichnungen, die den Tathergang bewiesen.

Einer der Zeugen hatte die Tat genau beobachtet, konnte den Tathergang, auch noch nach 2 Jahren, detailliert und genau schildern.

Dieser hat gesehen, dass Thomas M. eindeutig in voller Absicht mit hoher Geschwindigkeit auf die Frau zufuhr und diese dann über die Motorhaube flog. Er konnte auch sehen, dass Frau W. zuvor noch Handzeichen und Rufe, zum Stoppen ihres Angreifers, machte.

Eine 5. Zeugin (die damalige Beifahrerin des Angeklagten) blieb dem Ladungstermin unendschuldig fern und wurde deshalb zu einer Geldstrafe, in Höhe von 500,- Euro, verurteilt.

Die Staatsanwältin forderte, auf Grund des umfangreichen Vorstrafenregisters und der erneuten, zur Last gelegten Straftaten, wegen vorsätzlich verursachter gefährlicher Körperverletzung mit einem PKW, wiederholtes fahren ohne Führerschein, wiederholtes benutzen eines Kraftfahrzeugs ohne gültigen Fahrzeugschein und Haftpflichtversicherung, sowie Steuerpflichtvergehen, wegen nicht entrichteter KFZ-Steuer, ein Strafmaß von 1 Jahr ohne Bewährung.

Hinzu, die Umsetzung der zuvor verhängten Bewährungsstrafen, in Haftstrafen, gebündelt zu 1 Jahr und 6 Monaten. Sodass ein Gesamtstrafmaß von 2 Jahren und 6 Monaten, ohne Bewährung, zu beantragen sei.

Die Verteidigerin des Angeklagten plädierte jedoch für ein Gesamtstrafmaß von 1 Jahr und 5 Monaten. Der Angeklagte lässt „keine weiteren Belastungsgrenzen“ erkennen und der Unfall wäre höchstens als fahrlässig zu werten.

Zur eigenen Verteidigung brachte der Angeklagte noch hervor, dass es ihm sehr leid täte, was passiert ist (ohne auch nur einmal in Richtung der Geschädigten Frau W. zu schauen) und er um eine milde Strafe bittet. Weil er eine kleine Tochter von ca. 1 ½ Jahren hat und demnächst auch bald, die Mutter des Kindes, heiraten möchte.

Nach gut 2 ½ Stunden Verhandlung zog sich das Schöffengericht zur Beratung zurück und verkündete das Strafmaß.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu 2 Jahren und 6 Monaten, ohne Bewährung.

Zudem wird für Thomas M. nach Verbüßung der Haftstrafe, eine 3 jährige Sperre verhängt, bevor er erneut den Führerschein beantragen darf.

Des Weiteren muss Thomas M. an die Geschädigte Frau W. ein Schmerzensgeld, in Höhe von 300,- Euro zahlen, sowie die Kosten für Physiotherapie, Verdienstausfall und Rechtsanwalt erstatten.

Hinzu kommen noch die Zeugenentschädigungskosten und die Kosten des Verfahrens.

Das, zur Straftat benutzte Auto, wird eingezogen.

Zur Begründung des Strafmaßes erläuterte der Vorsitzende Richter:

Dem verurteilten Thomas M. ist der Schädigungsvorsatz, gefährliche Körperverletzung mit Vorsatz, vollumfänglich bewiesen worden.

Der Angeklagte hat mit Hilfe eines Kraftfahrzeugs, ähnlich einer Waffe (zwar nicht im technischen Sinne) jedoch kann man mit einem KFZ auch einen Menschen schwer verletzen oder gar töten, eine Frau in voller Absicht umgefahren.

Der Angeklagte hat mit der Führerscheinprüfung auch Kenntnisse erworben, wie man sich nach einem Verkehrsunfall pflichtgemäß zu verhalten hat, und gegebenenfalls auch 1. Hilfe zu leisten hat.

Bei Thomas M. war jedoch keinerlei Reue zu erkennen, auch nicht am nächsten Tag, nach dem Unfall. Wenn man spätestens dann merkt, dass man großen Mist gebaut hat und sich bei der Polizei zu melden hat.

Ob nun mit oder ohne Führerschein. Man ist doch ein Mensch, und die geschädigte Frau ist auch ein Mensch.

„Sie können von Glück sagen, dass die Frau nicht auf den Kopf aufgeschlagen ist!

Wäre die Frau schwerer verletzt, oder sogar getötet worden, dann säßen Sie nicht hier vor diesem Gericht. Sondern der Fall wäre vor einer anderen Strafkammer zu verhandeln gewesen.“

Auch keine Reue, keine Einsicht, sich in der nächsten Woche, den nächsten Monaten, nach der Verletzten zu erkundigen.

Thomas M. ist zig Male, wegen gleicher Delikte vorbestraft, hat nichts daraus gelernt. Deshalb ist auch das volle Strafmaß zu urteilen gewesen.

Text: WOK

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Kommentar von Angelina Julie Noske |

Und mit diesem Spinner bin ich noch rumgefahren, ohne zu wissen, was für ein Typ ist.

Kommentar von Sebastian |

Dann geht er für mehr als 2 Jahre und 6 Monate in den Knast?!

Kommentar von D. Heymann |

.....was passiert, wenn dieser Taugenichts weder Schmerzensgeld noch die sonsigen finanzielle Auflagen aus dem Urteil erfüllt??? genau - fast NICHTS!!!
Ist schon unglaublich, dass ein vorsätzliches über den Haufen Fahren eine Körperverletzung ist. 300,- Euronen Schmerzensgeld gehen eher als Witz durch.

Kommentar von Sebastian |

Das Strafrecht der USA ist bitte kein Vorbild für uns!
Die USA ist grundsätzlich kein Vorbild für irgendwas.

Was hat also eine Diskussion über lebenslängliche Strafen mit diesem Fall zu tun?

Da steht auch nichts von einem Jahr sondern von 2 Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung. Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Wenn ihr dann also fertig seid, euch künstlich aufzuplustern...
300€ Schmerzensgeld finde ich lächerlich, die 2,6 Jahre finde ich gut vor allem hier bei der Forderung der Staatsanwaltschaft zu bleiben.

Kommentar von Frami |

Das gesamte Strafmaß in Deutschland ist einfach zu gering.
Wenn es heißt "lebenslänglich", dann auch wirklich lebenslänglich.
Das Mindestalter für Straffälligkeit müßte auch deutlich herabgesenkt werden.
Vielleicht ist in diesem Strafgesetz doch die USA ein Vorbild für uns.

Kommentar von jede wahrheit braucht ein der sie ausspricht |

also "der spinner" ist noch nicht das passende Wort für diesen Menschen. und 1 Jahr für diese tat?

das wäre ja schon für die fahrt bis zur aral 1 jahr gewesen; schwerer eingriff im straßenverkehr, nötigung, beleidigung etc pp

dann ich zitiere: "Bei Thomas M. war jedoch keinerlei Reue zu erkennen, auch nicht am nächsten Tag, nach dem Unfall. Wenn man spätestens dann merkt, dass man großen Mist gebaut hat und sich bei der Polizei zu melden hat."

Unfall? welcher Unfall?

wenn ich jemanden mit voller absicht überfahre dann ist das kein Unfall...

der Mensch ist eine Gefahr für alle anderen jemand wie er sollte weg gesperrt werden.

wenn er seine Haftstrafe abgesessen hat ist es nur eine frage der zeit bis wieder was passiert...

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