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Rathenow: Eindämmungsverordnung trifft neue Zutrittsregelungen für Kitas

02.02.2022 16:11
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Ab Montag, dem 07. Februar 2022 gilt gemäß § 24 a der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ein Zutritts- und Betreuungsverbot für Kindertagesstätten.
 
Erwachsene dürfen das Gelände der Kita nur betreten, wenn sie einen tagesaktuellen Nachweis darüber vorlegen, dass sie negativ auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet, vollständig geimpft oder genesen sind.

Bring- und Abholberechtige dürfen das Kitagelände ohne Nachweis betreten. In jedem Fall ist eine medizinische Maske zu tragen.

Für Kinder muss am ersten Tag der Woche des Kita-Besuches sowie am übernächsten Tag eine tagesaktuelle Bescheinigung vorgelegt werden, dass das Ergebnis eines Tests oder Selbsttests auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 negativ ist oder das Kind vollständig geimpft oder genesen ist. Wird eine entsprechende Erklärung nicht vorgelegt, darf das Kind nicht betreut werden. Die Antigentests („Schnelltests“) werden von den Kitas zur Verfügung gestellt.

Das notwendige Formular erhalten Eltern in der Kita oder online unter www.rathenow.de/verwaltung-service/infothek/formulare im Bereich „Kita und Schule“.
 
Quelle: Stadt Rathenow

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