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Rathenow: Einschränkungen bei Eheschließungen und Beurkundungen des Standesamtes

19.03.2020 15:01
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Infolge einer Weisung des Landes Brandenburg zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der Standesämter während der Corona-Pandemie weist die Stadt Rathenow auf folgende Regelungen für Eheschließungen hin:

  • Eheschließungen werden bis auf Weiteres grundsätzlich nur noch im Rathaus durchgeführt.
  • Die Eheschließenden werden frühzeitig über eine etwaige Änderung des Trauortes unterrichtet.
  • Gäste sind zu Eheschließungen nicht zugelassen. Ausnahmen gelten nur für die Kinder der Eheschließenden und die Trauzeugen.

Diese Regelungen gelten entsprechend für die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen.

Wir bitten um Verständnis, dass das Standesamt gegenwärtig nur in tatsächlich dringenden Fällen tätig werden kann. Dazu gehören vor allem Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen. Alle übrigen Verfahren bitten wir, in Schriftform beim Standesamt zu beantragen.

Bei Fragen zu Angelegenheiten im Personenstandwesen können sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail an das Standesamt Rathenow wenden (Tel.: 03385 596 -132, -133, -134, E-Mail: standesamt@stadt-rathenow.de).

Quelle: Stadtverwaltung Rathenow

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