Schwimmhalle Rathenow: Testpflicht gilt wieder
20.08.2021 12:55
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Gemäß der zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landkreises Havelland vom 29.07.2021 besteht ab dem 19.08.2021 wieder die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises. Demnach darf die Schwimmhalle nur betreten, wer nachweislich genesen, vollständig geimpft ist oder ein negatives Testergebnis vorlegt. Dies gilt nicht für Kinder bis 12 Jahre.
Quelle: Rathenower Wärmeversorgung GmbH