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Sparkassenkund:innen werden aus guten Verträgen herausberaten

02.03.2021 16:54
(Kommentare: 1)

Gut verzinste Prämiensparverträge sind ein Dorn im Auge vieler Sparkassen. Kündigungen, Zinsstreitigkeiten und Vertrauensverlust gehören in diesem Zusammenhang inzwischen zum Alltagsgeschäft. Einige Sparkassen im Land Brandenburg versuchen, die Verträge mit ihren Kund:innen möglichst geräuschlos zu beenden, indem sie Alternativangebote unterbreiten. Der Verbraucherzentrale Brandenburg ist kein Fall bekannt, in dem die Sparkassen ein überzeugendes Angebot gemacht haben. Sie rät Betroffenen: neue Angebote nicht ungeprüft annehmen.

Verschiedene Betroffene haben der Verbraucherzentrale Brandenburg von Alternativangeboten zu laufenden Prämiensparverträgen berichtet, die ihnen von ihrer Sparkasse unterbreitet wurden. Erkennbar bedarfsorientiert scheinen diese Angebote nicht immer. So sollte das freiwerdende ersparte Kapital beispielsweise in eine Pflegezusatzversicherung, in Rentenversicherungen oder in Mischfonds investiert werden. „Die meisten Ersatzprodukte können mit der Sicherheit, der Rendite und den niedrigen Kosten eines Prämiensparvertrages nicht mithalten. Es besteht deshalb schlicht kein Grund für die Verbraucher, einer möglichen Kündigung der Sparkassen durch Annahme renditeärmerer oder risikoreicherer Alternativangebote auszuweichen oder zuvorzukommen“, erläutert Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Zusätzlich droht Gefahr, wenn die Sparer dann auch noch pauschal den Verzicht auf Ansprüche aus ihrem bisherigen Vertrag erklären sollen“, so der Verbraucherschützer weiter.   

Wer einen Prämiensparvertrag hat, sollte an diesem so lange wie möglich festhalten. Ist der Vertrag ungekündigt und erhält der Verbraucher ein Alternativangebot, ist es empfehlenswert, sich unabhängig zu diesem Angebot beraten zu lassen. Häufig ist es sinnvoller, die Kündigung des Vertrages abzuwarten. Dann können die Betroffenen überlegen, wie sie ihr Geld anderweitig anlegen oder ob sie die Kündigung und die korrekte Zinsberechnung rechtlich prüfen lassen. Gehen Prämiensparer auf Alternativangebote ein, so sollten sie darauf achten, welchen Inhalt die Kontoauflösungserklärung enthält. Ein Deal mit der Sparkasse, der die Zinsanpassungsansprüche bei Prämiensparverträgen ausschließt, ist im Regelfall nur eins: ein gutes Geschäft für die Sparkasse.

Wer sich zur Zinsanpassung seines Prämiensparvertrages beraten lassen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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Kommentar von Berni Peter |

Das ist ja sehr kurzsichtig geschrieben. Ich habe zwar keine Banklehre, aber mit ein bisschen Information weiß ich schnell, dass ich mit einem breit gestreuten Anlagesparplan in Aktien etc. eine deutlich bessere Rendite für mein Geld erziele, als mit einem Banksparplan. Bei Minuszinsen kann auch die beste Sparkasse keine Habenzinsen zahlen. Wenn die Verbraucherzentrale eine legale Gelddruckmaschine besitzt, komme ich gerne vorbei.

Ehrliche Verbraucherorientierung muss bedeuten, dass ich zu einer guten und qualifizierten Beratung von ausgebildeten Beratern gehe, wenn ich es nicht selbst weiß. Ich gehe ja auch nicht zum TÜV, wenn ich einen Arzt aufsuchen will, oder?

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