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Stadt Rathenow informiert über Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe

17.01.2026 20:42
(Kommentare: 3)
Die Stadt Rathenow informiert, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen. Die Eintragung von Übermittlungssperren schließt die Weitergabe der Anschrift an Firmen und interessierte Privatpersonen nicht aus.
Sie gilt nur für die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:
 
1. Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören
2. Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden
3. Auskünfte über Altersjubiläen
4. Auskünfte über Ehejubiläen
5. Auskünfte an Adressbuchverlage
 
Widersprüche gegen die Datenübermittlung für die oben genannten Fälle können beim Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden und gelten bis auf Widerruf.
 
Quelle: Stadt Rathenow

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Kommentar von Fabian |

Man kann auch seine Daten einfordern, wann wer was abgefragt hat. Kontakt an den Datenschutzbeauftragten ist auf: https://www.rathenow.de/datenschutz/

Ich finde es auch blöd das man widersprechen muss. Eigentlich ist das gegen die DSGVO, aber ist gibt gesetzliche Ausnahmen, wodurch diese Taktik erlaubt ist. Es macht den Verwaltungsapparat halt einfacher, auf Kosten der personenbezogenen Daten.

Kommentar von Tina |

Warum holt sich die Stadt nicht unser Einverständnis?
Mit welchem Recht geben die einfach persönliche Daten raus! Die meisten kapieren gar nicht was da passiert!

Kommentar von Tina |

Warum holt sich die Stadt nicht unser Einverständnis?
Mit welchem Recht geben die einfach persönliche Daten raus! Die meisten kapieren gar nicht was da passiert!

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