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Stadt Rathenow: Steuern werden wieder fällig

17.01.2019 23:20
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Für das Jahr 2019 werden wieder die Grundsteuern, die Hundesteuern sowie die Gebühren für die Straßenreinigung fällig. Am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., bei Jahreszahlern am 01.07. müssen die Steuern bezahlt werden.

Zu beachten ist, dass mit der Einführung von Dauerbescheiden seit dem Jahr 2008 nur noch bei Veränderungen Abgabenbescheide erteilt werden.

Um mit den Zahlungen nicht in Verzug zu geraten wird empfohlen, der Stadtkasse Rathenow schriftlich eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit die Steuern/Abgaben zu den im Bescheid festgesetzten Fälligkeitsterminen per Überweisung zu begleichen.

Die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer sowie der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst  für das Kalenderjahr 2019 erfolgt durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Stadt Rathenow.

Quelle: Stadtverwaltung Rathenow

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