Stadtverwaltung Rathenow: Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister
Die Eintragung von Übermittlungssperren schließt die Weitergabe der Anschrift an Firmen und interessierte Privatpersonen nicht aus.
Sie gilt nur für die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:
1. Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
2. Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden
3. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
4. Auskünfte an Adressbuchverlage
Bürgerinnen und Bürger, die der Datenübermittlung für die oben genannten Fälle widersprechen möchten, wenden sich bitte an das Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow. Die Widersprüche können dort schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
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Kommentar von 1984 |
ein lol an alle die von technik nur oberflächlich ahnung haben und sich darüber aufregen dass das amt für taler persönliche daten weiterhurt ey jedes verfickte handy/rechner usw. Lauscht nonstop 24h 7tage die woche mit wenn ihr irgendwas quatscht, dafür bedarf es nicht extra alexa, alexa ist nur für die völlig hirn entkernten. Ums kurz zu machen eure provatesten dazen loegen dchon längst in der cloud ob ihr wollt oder nicht
Kommentar von lesen |
...bitte richtig lesen.... privat bekommt man generell keine Auskunft und dem Rest kannst du wiedersprechen.
Kommentar von Rathenower |
Das heißt also, das eine politische Partei wenn sie getarnt als privat anfragt, sie alle möglichen Infos bekommt!?!?!
Was für'n Schwachsinn!
Wenn ich der Weitergabe meiner Daten widerspreche kann es keine Ausnahmen geben!