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Telefonieren ins EU-Ausland wird günstiger

10.05.2019 02:22
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Verbraucherzentrale Brandenburg informiert über neue Regelungen ab 15. Mai 2019

Nach dem Wegfall der Roaminggebühren werden nun auch Telefonate und SMS ins EU-Ausland günstiger. Ruft ein Verbraucher künftig von seinem Heimatland in ein anderes Land der Europäischen Union (EU) an oder sendet er eine SMS, gelten dafür grundsätzlich Preisobergrenzen. Aber aufgepasst: Bei speziellen Auslands-Tarifen gibt es Ausnahmen.

Ab dem 15. Mai 2019 gelten Preisobergrenzen von maximal 19 Cent pro Minute für Anrufe und 6 Cent pro SMS vom heimischen Netz ins EU-Ausland (beide ohne Umsatzsteuer). Keine Rolle spielt dabei, ob es sich um einen Anruf aus dem Fest- oder Mobilfunk handelt. „Wir begrüßen die Deckelung der Tarife, bei denen pro Einheit abgerechnet wird“, so Michèle Scherer, Rechtsexpertin Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

„Undurchsichtig wird es jedoch bei alternativen Tarifen für Anrufe und SMS ins Ausland, zum Beispiel bei Auslands-Flatrates“, so die Expertin.

Anbieter können nämlich auch weiterhin alternative Tarife für die Auslandstelefonie und -SMS anbieten, etwa Flatrate-Pakete. Wenn das Flatrate-Kontingent aufgebraucht ist und man im Anschluss pro Einheit ins EU-Ausland telefoniert, gilt für den zusätzlichen Verbrauch dann die neue Preisobergrenze. Für bestehende Verträge müssen die Anbieter die Auslandspakete innerhalb von zwei Monaten anpassen. Kunden, die eine frühere Änderung ihres Tarifs wünschen, müssen selbst aktiv werden.

Aber aufgepasst! Für Tarife, die neben EU-Ländern auch Nicht-EU-Länder umfassen, gilt die Obergrenze nicht. „Daher raten wir zu prüfen, ob Zusatzpakete noch den eigenen Bedürfnissen entsprechen oder ob es passendere Angebote gibt“, sagt die Expertin.

Verbraucher, die Fragen zu den neuen Regelungen der Intra-EU-Kommunikation oder rund um ihren Festnetz- oder Mobilfunkvertrag haben, können sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:

  • in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unterwww.vzb.de/termine,
  • telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1€/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
  • E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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