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Testpflicht tritt im Havelland wieder in Kraft

18.10.2021 14:31
(Kommentare: 3)

Landesverordnung sieht nach Überschreiten von Corona-Inzidenzwert Verschärfung vor

Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Havelland seit fünf Tagen ununterbrochen über dem Wert von 35 liegt (Stand Montag, 18. Oktober 2021: 51,0), gilt ab Dienstag, 19. Oktober 2021, in vielen gesellschaftlichen Bereichen wieder die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises. Dies hat die Brandenburger Landesregierung in der aktuellen Corona-Umgangsverordnung so geregelt. Der Landkreis ist demnach verpflichtet die Überschreitung des Corona-Grenzwertes bekanntzugeben, was er am Montag mit seinem Amtsblatt 33/2021 getan hat. Damit gilt ab dem Tag danach die vom Land Brandenburg getroffene Reglung.

Für folgende Bereiche ist die Testpflicht vorgesehen:

·         bei Veranstaltungen im Allgemeinen (ausgenommen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 1000 Teilnehmenden und Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 gleichzeitig Teilnehmenden);

·         bei körpernahen Dienstleistungen, wenn die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt;

·         in der Innengastronomie;

·         in Beherbergungsstätten vor Beginn der Beherbergung;

·         bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten vor Beginn der Beförderung;

·         in Indoor-Sportanlagen und -Spielplätzen;

·         in Innenräumen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Volksfesten, Spielhallen, und Wettannahmestellen;

·         in Schwimmbädern, Spaß- und Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, es sei denn der Besuch steht im Zusammenhang mit Übernachtungsangeboten oder des Besuchs von Freibädern;

·         bei Zusammenkünften künstlerischen Ensembles zum Zwecke des Probens in geschlossenen Räumen bei denen gesungen wird oder Blasinstrumente gespielt werden;

·         in Bildungs-, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen in geschlossenen Räumen (Ausnahmen: Veranstaltungen unter freiem Himmel, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle des Einzelunterrichts).

Darüber hinaus gilt die Testpflicht auch weiterhin:

·         bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen;

·         beim Besuch von Diskotheken, Clubs, Festivals soweit Tanzlustbarkeiten stattfinden;

·         in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens;

·         in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind nachweislich genesene und vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Personen sowie Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Auch für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden, gilt die Testpflicht nicht.

Quelle: Landkreis Havelland

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Kommentar von Jede Wahrheit braucht einen Mutigen der sie ausspricht |

So sieht es aus Jerome...

Kommentar von Rentner |

Die "Viehwaggons" stehen bereit, in den Köpfen einiger fahren sie schon!
Die Saat keimt und es ist nur noch eine Frage der Zeit, nicht mehr ob sondern wie hart durchgegriffen werden soll.
Es wird dunkel, sehr sehr dunkel!

Kommentar von Jeromé Rogé |

Kaum den Beitrag gelesen, da kribbelt es schon wieder mächtig gewaltig ind den Fingern.
Jaaaap, die Tastatur muss jetzt wieder leiden. Tja Pech gehabt, hätte halt keine Tastatur werden sollen, hoho.

Egal, zurück zum Kernthema!
Nur noch einmal zum verstehen...
Eine negativ getestete-ungeimpfte-nicht genesene Person darf einer Tanzlustveranstaltung beiwohnen, um dort einfach nochmal die Möglichkeit zu bekommen, sich von einer genesenen oder geimpften Person, die wieder positiv ist weil sich die Antikörper nach einen halben Jahr vom Acker gemacht haben, anstecken zu können.
Und keiner merkt es, da die beiden zuletzt genannten ja von der Testpflicht ausgeschlossen sind.

Ups, war zu komplex die Zusammenfassung? Einfach nochmal lesen, prägt sich auch besser ein.

Seltsame Strategie auf jeden Fall, das mit dem Testen.
Schon ulkig wie da ein Spagat versucht wird, der vor allem niemanden gerecht wird.

Wie seht ihr das Freunde?
Lasst fleißig Kommentare da und gebt einen Mittelfinger hoch.
Und abonniert auf gar keinen Fall meinen Kanal.

Wie immer, Grüße gehen raus..
Euer Jeromé

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