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Truppenübungsplatz Klietz - Schiesswarnungen im Februar

01.02.2019 14:45
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An den nachfolgend genannten Tagen wird auf dem TrÜbPl Klietz geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und geübt.

Die Sperrzeiten gelten an folgenden Tagen

 

Datum

Sperrzeit

06. KW

04.02.2019

06:45 - 17:00 Uhr

 

05.02.2019

06:45 - 22:30 Uhr

 

06.02.2019

06:45 - 17:00 Uhr

 

07.02.2019

06:45 - 17:00 Uhr

 

08.02.2019

06:45 - 14:15 Uhr

 

09.02.2019

08:00 - 24:00 Uhr

 

10.02.2019

00:00 - 24:00 Uhr

07. KW

11.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

 

12.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

 

13.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

 

14.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

 

15.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

 

16.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

 

17.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

08. KW

18.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

 

19.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

 

20.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

 

21.02.2019

24:00 - 00:00 Uhr

 

22.02.2019

 

 

23.02.2019

 

 

24.02.2019

13:00 - 16:00 Uhr

09. KW

25.02.2019

06:45 - 17:30 Uhr

 

26.02.2019

06:45 - 22:30 Uhr

 

27.02.2019

06:45 - 22:30 Uhr

 

28.02.2019

06:45 - 17:30 Uhr

 

01.03.2019

 

 

02.03.2019

08:00 - 16:00 Uhr

 

03.03.2019

08:00 - 16:00 Uhr

Anfang und Ende der Sperrzeit werden durch aufgezogene rote Flaggen in den Ortslagen angezeigt und vorhandene Schranken geschlossen. Während dieser Zeit ist es verboten, den Truppenübungsplatz ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle zu betreten. Auch außerhalb dieser Zeiten ist es verboten, den Truppenübungsplatz ohne Genehmigung zu betreten.

Bei Absperrung durch die Truppe wird der unmittelbare Gefahrenbereich durch Schranken und Absperrposten abgesperrt.

Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärisches Sperrgebiet! Die Grenzen sind durch Grenztafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht! Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten !

Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

VORSICHT ! BLINDGÄNGER ! ÜBUNGEN VON KAMPFFAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UNBELEUCHTETE UND GETARNTE FAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM ÜBUNGSPLATZ.

Den Anordnungen des Sicherheitspersonals der Truppenübungsplatzkommandantur sowie der Absperrposten ist Folge zu leisten.

 Quelle: Truppenübungsplatzkommandantur Klietz

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