Truppenübungsplatz Klietz - Schiesswarnungen im März
An den nachfolgend genannten Tagen wird auf dem TrÜbPl Klietz geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und geübt.
Die Sperrzeiten gelten an folgenden Tagen:
Woche | Datum | Sperrzeit |
---|---|---|
10. KW | 04.03.2019 05.03.2019 06.03.2019 07.03.2019 08.03.2019 09.03.2019 10.03.2019 |
06.45 - 16.15 Uhr 06.45 - 18.15 Uhr 06.45 - 16.15 Uhr 06.45 - 23.30 Uhr 06.45 - 17.30 Uhr 07.00 - 14.30 Uhr 00.00 - 24.00 Uhr |
11. KW | 11.03.2019 12.03.2019 13.03.2019 14.03.2019 15.03.2019 16.03.2019 17.03.2019 |
06.45 - 16.15 Uhr 06.45 - 23.30 Uhr 06.45 - 23.30 Uhr 06.45 - 16.15 Uhr 06.45 - 16.00 Uhr 00.00 - 24.00 Uhr 00.00 - 24.00 Uhr |
12. KW | 18.03.2019 19.03.2019 20.03.2019 21.03.2019 22.03.2019 23.03.2019 24.03.2019 |
06.45 - 16.15 Uhr 06.45 - 23.30 Uhr 06.45 - 23.30 Uhr 06.45 - 16.15 Uhr 06.45 - 12.15 Uhr 00.00 - 24.00 Uhr 00.00 - 24.00 Uhr |
13. KW | 25.03.2019 26.03.2019 27.03.2019 28.03.2019 29.03.2019 30.03.2019 31.03.2019 |
06.45 - 17.30 Uhr 06.45 - 23.30 Uhr 06.45 - 23.30 Uhr 06.45 - 16.15 Uhr 06.45 - 17.30 Uhr 00.00 - 24.00 Uhr 00.00 - 24.00 Uhr |
Anfang und Ende der Sperrzeit werden durch aufgezogene rote Flaggen in den Ortslagen angezeigt und vorhandene Schranken geschlossen. Während dieser Zeit ist es verboten, den Truppenübungsplatz ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle zu betreten. Auch außerhalb dieser Zeiten ist es verboten, den Truppenübungsplatz ohne Genehmigung zu betreten.
Bei Absperrung durch die Truppe wird der unmittelbare Gefahrenbereich durch Schranken und Absperrposten abgesperrt.
Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärisches Sperrgebiet! Die Grenzen sind durch Grenztafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht! Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten !
Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
VORSICHT ! BLINDGÄNGER ! ÜBUNGEN VON KAMPFFAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UNBELEUCHTETE UND GETARNTE FAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM ÜBUNGSPLATZ.
Den Anordnungen des Sicherheitspersonals der Truppenübungsplatzkommandantur sowie der Absperrposten ist Folge zu leisten.