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Truppenübungsplatz Klietz - Schiesswarnungen im März

27.02.2019 19:57
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An den nachfolgend genannten Tagen wird auf dem TrÜbPl Klietz geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und geübt.

Die Sperrzeiten gelten an folgenden Tagen:
Woche Datum Sperrzeit
10. KW 04.03.2019
05.03.2019
06.03.2019
07.03.2019
08.03.2019
09.03.2019
10.03.2019
06.45 - 16.15 Uhr
06.45 - 18.15 Uhr
06.45 - 16.15 Uhr
06.45 - 23.30 Uhr
06.45 - 17.30 Uhr
07.00 - 14.30 Uhr
00.00 - 24.00 Uhr
11. KW 11.03.2019
12.03.2019
13.03.2019
14.03.2019
15.03.2019
16.03.2019
17.03.2019
06.45 - 16.15 Uhr
06.45 - 23.30 Uhr
06.45 - 23.30 Uhr
06.45 - 16.15 Uhr
06.45 - 16.00 Uhr
00.00 - 24.00 Uhr
00.00 - 24.00 Uhr
12. KW 18.03.2019
19.03.2019
20.03.2019
21.03.2019
22.03.2019
23.03.2019
24.03.2019
06.45 - 16.15 Uhr
06.45 - 23.30 Uhr
06.45 - 23.30 Uhr
06.45 - 16.15 Uhr
06.45 - 12.15 Uhr
00.00 - 24.00 Uhr
00.00 - 24.00 Uhr
13. KW 25.03.2019
26.03.2019
27.03.2019
28.03.2019
29.03.2019
30.03.2019
31.03.2019
06.45 - 17.30 Uhr
06.45 - 23.30 Uhr
06.45 - 23.30 Uhr
06.45 - 16.15 Uhr
06.45 - 17.30 Uhr
00.00 - 24.00 Uhr
00.00 - 24.00 Uhr

Anfang und Ende der Sperrzeit werden durch aufgezogene rote Flaggen in den Ortslagen angezeigt und vorhandene Schranken geschlossen. Während dieser Zeit ist es verboten, den Truppenübungsplatz ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle zu betreten. Auch außerhalb dieser Zeiten ist es verboten, den Truppenübungsplatz ohne Genehmigung zu betreten.

Bei Absperrung durch die Truppe wird der unmittelbare Gefahrenbereich durch Schranken und Absperrposten abgesperrt.

Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärisches Sperrgebiet! Die Grenzen sind durch Grenztafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht! Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten !

Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

VORSICHT ! BLINDGÄNGER ! ÜBUNGEN VON KAMPFFAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UNBELEUCHTETE UND GETARNTE FAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM ÜBUNGSPLATZ.

Den Anordnungen des Sicherheitspersonals der Truppenübungsplatzkommandantur sowie der Absperrposten ist Folge zu leisten.

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