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Veröffentlichung des Amtsgericht Rathenow. Rückerstattung von Elternbeiträgen zur Kinderbetreuung

12.12.2017 20:52
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In der Anlage finden Sie in anonymisierter Form das Urteil des Amtsgerichts Rathenow vom 06. November 2017 zur Frage der Rückerstattung von Elternbeiträgen zur Kinderbetreuung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Quelle: Amtsgericht Rathenow

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