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Verbraucherzentrale verklagt Sparkasse

25.03.2019 16:31
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Kündigungsklausel wird überprüft

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland eingereicht. Denn diese hat Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nach Einschätzung der Verbraucherschützer unrechtmäßig gekündigt.

Mitte 2018 gingen bei Sparern aus Märkisch-Oderland Kündigungsschreiben ein. Die Sparkasse kündigte unter anderem über 99 Jahre geschlossene Prämiensparverträge und berief sich dabei auf eine im Vertrag abgedruckte dreimonatige Kündigungsfrist. Jedoch: „Die Kündigungsklausel nennt nicht eindeutig ein Kündigungsrecht der Sparkasse. Nach unserer Rechtsansicht ist die Klausel deshalb unzureichend formuliert und unwirksam“, sagt Erk Schaarschmidt, Experte für Finanzen bei der VZB.

Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse im vergangenen Jahr bereits abgemahnt und eine außergerichtliche Lösung angestrebt. „Da die Sparkasse Märkisch-Oderland keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, lassen wir die Kündigungsklausel nun gerichtlich prüfen“, so Schaarschmidt. Von Kündigungen ihrer Prämiensparverträge durch die Sparkasse Märkisch-Oderland sind mindestens 3.000 Brandenburger betroffen.

Zum Hintergrund

Seit Juni 2018 erhalten – erstmals in Brandenburg – Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. In den Schreiben beruft sich die Sparkasse auf die anhaltende Niedrigzinsphase. Aber nach Ansicht der VZB müssen auch Sparkassen ihre Seite des Vertrages erfüllen; und wenn sie falsch kalkuliert haben, dann ist das Unternehmerrisiko. Bislang gibt es zu solchen Kündigungen allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die sich Verbraucher berufen könnten. Die VZB rät zum Widerspruch.

Schätzungen zufolge haben alleine im Land Brandenburg mindestens 50.000 Kunden solche Prämiensparverträge abgeschlossen. Die VZB hat alle Sparkassen des Landes zu ihren Plänen befragt, etwa ob sie vorhaben, diese Verträge zu kündigen. Die Antworten der Sparkassen fielen so aus, dass die VZB kaum Entwarnung geben kann. Deshalb fordert die VZB Kommunal- und Landespolitik auf, dafür zu sorgen, dass sich die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Und dazu gehört nach Ansicht der VZB nicht, langfristige und für die Altersvorsorge abgeschlossene Sparverträge zu kündigen.

Das Ansinnen von Geldinstituten, Kunden aus relativ zinsgünstigen Verträgen zu drängen, ist auch über die Grenzen Brandenburgs hinaus bekannt. Die Studie „Wenn Kunde König zur Last wird“ der Verbraucherzentralen beschreibt das Vorgehen der Akteure bundesweit.

Persönliche Beratung bei der VZB:

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Quelle: Pressemitteilung von Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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