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Verbraucherzentrale verklagt Stromversorger

05.01.2022 14:01
(Kommentare: 1)

Anbieter müssen Strompreiserhöhungen erst ankündigen und auf Sonderkündigungsrecht hinweisen

Stromkosten dürfen nicht einfach steigen. Energieversorger müssen beabsichtigte Preiserhöhungen vorher mitteilen. Sie müssen ihre Kund:innen außerdem über ihr fristloses Kündigungsrecht im Falle einer einseitigen Preiserhöhung informieren. Gegen diese grundsätzliche Hinweispflicht verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die Geschäftspraxis des Berliner Unternehmens voxenergie GmbH. Daher hat sie den Stromanbieter verklagt.

Der VZB liegen mehrere Beschwerden gegen die voxenergie GmbH vor. Kund:innen berichten von Strompreiserhöhungen des Unternehmens, die ihnen beispielsweise erst bei genauer Durchsicht ihrer Jahresabrechnung auffielen. „Eine Mitteilung über eine Preisänderung erhielten die Betroffenen nach eigenem Bekunden im Vorfeld nicht. Auch der erforderliche Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht im Falle der hier vorgenommenen einseitigen Preiserhöhungen fehlte“, berichtet Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB. „Erhöhte Beträge wurden offenbar einfach abgerechnet und abgebucht“, so Neukamp.

Diese Praxis bei Strompreiserhöhungen verstößt nach Ansicht der VZB klar gegen gesetzliche Bestimmungen. „Nur mit den Informationen über die Preiserhöhung und dem bestehenden Sonderkündigungsrecht können die Betroffenen eine Entscheidung darüber treffen, ob sie an dem Vertrag festhalten wollen oder den Stromanbieter wechseln“, so Neukamp und klärt weiter auf: „Bei einer Sonderkündigung endet der Vertrag genau am Vortag der Preiserhöhung, also einen Tag bevor die erhöhten Beträge bezahlt werden müssten.“

Die VZB mahnte die voxenergie GmbH ab und forderte das Unternehmen auf, sich zu verpflichten, Kund:innen künftig ordnungsgemäß über Preiserhöhungen zu informieren. „Da die Anbieterin auf die Abmahnung nicht reagierte, haben wir nun Klage eingereicht, um die Rechte der Verbraucher:innen bei Strompreiserhöhungen gerichtlich durchzusetzen“, so Neukamp weiter.

Verbraucher:innen, die rechtliche Fragen zu ihren Energieverträgen haben, können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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Kommentar von Ketzer mit Aluhut aber Tierlieb! |

Verbraucherzentrale ist ein zahnloser Tiger. Wettet keinen Euro oder auch nur Cent auf diesen kastrierten Verein. Spendet lieber jeden Euro den ihr überhabt an das Tierheim Rathenow. Dort wird jeder Euro von euch sicher angelegt und hilft kleinen Kläffern oder Miezekatzen über den kalten Winter zu kommen.

Und darüber hinaus möchte ich nicht mehr bei Ebay Kleinanzeigen lesen müssen wir verschenken Hunde und Katzenspielzeug an Selbstabholer. Ihr Pissbirnen könnt auch einfach eine Email an das Tierheim Rathenow schicken und sagen hey wir haben wir was schönes für euch. Die holen es sogar selbst ab und son kleiner Stinker freut sich da bestimmt über das was ihr sonst wegwerfen würdet oder an irgendjemanden verschenkt.

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