Versammlung oder Spaziergang? - Polizeidirektion West nutzt QR-Codes als neuen Informationsweg
Vor dem Hintergrund eines verstärkten Versammlungsgeschehens geht die Polizeidirektion West jetzt neue Wege, um Teilnehmer über Regelungen und Verhaltensweisen bei einer Versammlung zu informieren.
Bei künftigen Versammlungen soll Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten werden, über einen QR-Code auf eine Webseite des Bürgerportals der Polizei Brandenburg zu gelangen. Dort erfahren die potentiellen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer dann beispielsweise, dass jeder Bürger das Recht hat, sich friedlich zum Zweck der Meinungskundgabe zu versammeln und dass Versammlungen grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor einer Bekanntmachung – beispielsweise in sozialen Medien – bei der Versammlungsbehörde anzumelden sind.
Stabsleiter, Polizeidirektor Sven Mutschischk:
„Auch ein Spaziergang, eine Mahnwache oder eine andere Form des stillen Protests ist eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes, wenn es beispielsweise ein gemeinsames politisches Motto gibt.“
Erstmals wurde der QR-Code heute am Infomobil der polizeilichen Kriminalprävention präsentiert, welches auf dem Märkischen Platz in Rathenow im Rahmen des Wochenmarktes stand.