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Wasser- und Abwasserverband Rathenow: Anpassung der Abwassergebühren ab 01.01.2021

15.12.2020 01:57
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Auf der Grundlage der 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow - Abwassergebührensatzung - vom 04.06.2007, beschlossen in der Sitzung der Verbandsversammlung am 07.12.2020, veröffentlicht im Amtsblatt für den Wasser- und Abwasserverband Rathenow Nr. 3 vom 11. Dezember 2020, erhebt der Verband deshalb ab 01.01.2021

 - eine Niederschlagswassergebühr von bisher 0,46 € auf jährlich 0,82 € für die
   Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen Niederschlagswasserbeseitigungs-
   anlagen beträgt je Quadratmeter gebührenwirksamer Fläche.

- eine Gebühr von bisher 2,88 €/m³ auf 3,26 €/m³ Schmutzwasser für die Benutzung der
  Schmutzwasserbeseitigungsanlage.

- eine Gebühr von bisher 5,50 €/m³ auf 6,10 €/m³ für die Entleerung, Abfuhr
  und Beseitigung des Fäkalabwassers
 aus abflusslosen Gruben und für die
  Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen.

Die geprüfte Nachkalkulation für die Jahre 2016/2017 liegt nunmehr vor und es wurde eine Kostenunterdeckung für den Abwasserbereich des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow in Höhe von 771.998 Euro ermittelt.

Um auch in Zukunft eine sichere Wasserver- und Abwasserentsorgung gewährleisten zu können, haben sich in der Gebührenkalkulation 2020/2021 Gebührenerhöhungen für den gesamten Bereich der Abwasserentsorgung ergeben. Insbesondere die Gesetzesänderungen für die Verwertung von Klärschlamm sowie die Vorschriften zur Einhaltung von Grenzwerten in der Abwasserentsorgung machen größere Investitionen notwendig.

Die Einnahmen aus den derzeitig gültigen Gebühren reichen nicht aus, um die Kostensteigerungen auszugleichen. Der Verband war in den letzten Jahren in der Lage, die allgemeinen Kostensteigerungen abzufedern und die Gebühren auf einem niedrigen Niveau zu halten. [Letzte Änderungen im Bereich Abwasser; für das leitungsgebundene Schmutzwasser (letzte Änderung der Gebühren ab 01.01.1997: 5,64 DM), Niederschlagswasser (letzte Änderung der Gebühren ab 01.01.1995: 0,90 DM) und nicht leitungsgebundene Schmutzwasser (letzte Änderung der Gebühren ab 01.01.2015: 5,50 €)]. Nunmehr sind jedoch die o.g. Anpassungen notwendig, um handlungsfähig zu bleiben und eine moderne zukunftsfeste Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung vorhalten zu können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow stehen ihren Kunden für Rückfragen gern persönlich unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

Tel. 03385 495-673 oder 495-674.

Felix Menzel
stellv. Verbandsvorsteher

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