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Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister

24.08.2022 20:27
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Die Stadt Rathenow informiert, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit haben, auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen. Die Eintragung von Übermittlungssperren schließt die Weitergabe der Anschrift an Firmen und interessierte Privatpersonen nicht aus. Sie gilt nur für die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:

1. Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
2. Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und       Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden
3. Auskünfte über Altersjubiläen
4. Auskünfte über Ehejubiläen
5. Auskünfte an Adressbuchverlage

Wenn Sie der Datenübermittlung für die oben genannten Fälle widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow. Die Widersprüche können dort schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Das Formular ist unter dem Link https://www.rathenow.de/verwaltung-politik/infothek/formulare/

Quelle: Stadt Rathenow

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