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Bundesstraße 5: Verbotswidriges Nachfahren eines Rettungswagens

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Samstag 18.01.2020 15:50Uhr

Am Samstagnachmittag wurde die Polizei durch die Besatzung eines Rettungswagens, über einen Verkehrsteilnehmer in Kenntnis gesetzt, welcher verbotswidrig hinter dem Krankenwagen hinterherfuhr. Der Krankenwagen befand sich auf dem Weg in das Krankenhaus nach Nauen um einen Patienten einzuliefern. Hierbei musste dieser mit Blaulicht und Martinshorn fahren, um das Krankenhaus schnellst möglich zu erreichen. Diesen Umstand nutzte der Fahrzeugführer eines weißen Skoda und fuhr dem Krankenwagen verbortswidrig in kurzem Abstand hinterher. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist strengstens untersagt. Der Fahrzeugführer des Skoda muss mit einer Anzeige rechnen.

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