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Friesack: Gewahrsam statt Diskothek

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Sonntag, 15.01.2023 um 01:25 Uhr

Bei einem Discobesuch kam es aus bislang ungeklärter Ursache zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendlichen. Dem Geschädigten wurde mehrfach ins Gesicht geschlagen. Eine ärztliche Behandlung der Verletzungen war nicht erforderlich. Da der alkoholisierte Beschuldigte trotz mehrfacher Aufforderung den Ort nicht verlassen wollte und zudem noch weitere Personen anpöbelte, wurde er von den Beamten zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen. Da er sich auch dabei äußerst unkooperativ verhielt, muss er sich neben der Anzeige wegen Körperverletzung zusätzlich auch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

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