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Landkreis Havelland, Rathenow: Trickdiebstahl in der Wohnung/Haus - Polizei warnt

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Die Polizei möchte anlässlich eines begangenen Trickdiebstahls in Rathenow vor Maschen dieser Art warnen.

Was ist passiert: Unbekannte stellen sich den späteren Geschädigten an deren Wohnungstür oder am Grundstück als Trödler oder Antiquitätenhändler vor und fragen nach alten Möbeln, Schmuck, Geschirr etc, welches die Eigentümer evtl. verkaufen möchten. Von der Möglichkeit schnell Geld mit alten, eh in der Garage oder in Schränken verstaubten Dingen Geld zu verdienen, lassen manche die Betrüger auf ihr Grundstück oder in ihre Wohnung/Haus. Dort nehmen die Betrüger dann die infrage kommenden Gegenstände in Augenschein und erstellen eine Auflistung mit einem Preis, den sie bereit wären zu zahlen. Es kommt aber nicht zu einer Geldübergabe, da der Unbekannte die gefertigte Liste mit den Gegenständen erst seinem vermeintlichen Chef zeigen möchte. Der Tatverdächtige hat also einen Vorwand nicht gleich zu bezahlen und verspricht bald zurückzukommen, um das vereinbarte Geschäft abzuwickeln. In der Zwischenzeit kann sich der Betrüger selbst oder ein Komplize in den Wohnräumen der Geschädigten umsehen und geht evtl. auch allein auf die Toilette oder bittet um ein Glas Wasser, was ihm Zeit verschafft, Wertgegenstände, wie Schmuck oder Bargeld zu stehlen.

Bitte sind Sie wachsam und lassen sich nicht auf dubiose Haustürgeschäfte ein.

Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei:

● Die Täter täuschen eine „amtliche“ oder „berufliche“ Funktion vor, die sie angeblich zum Betreten der Wohnung berechtigt.

● Sie behaupten, sie kämen in amtlicher Eigenschaft/mit Befugnis, im Auftrag der Stadt oder eines Amtes und müssen etwas in der Wohnung überprüfen. Dabei treten sie z.B. als Handwerker, Heizkostenableser, Beauftragter der Hausverwaltung, Mitarbeiter der Krankenkasse, aber auch als Kriminalbeamter, Gerichtsvollzieher, Postzusteller oder Monteure auf. Eine gelegentliche telefonische Ankündigung soll mögliche Bedenken des Opfers im Voraus zerstreuen und Seriosität vortäuschen. Man war ja schließlich angemeldet.

● Die Täter täuschen eine persönliche Beziehung zum Opfer vor, um eine Einladung zum Betreten der Wohnung zu erhalten. Dazu geben sie sich als Verwandte, ehemalige Nachbarn oder Kollegen, als Pflegepersonal oder Bettnachbarn vom letzten Krankenhausaufenthalt aus. Sie überbringen angebliche Grüße oder Unglücksnachrichten und erschleichen sich so Ihr Vertrauen. Oft rufen die Täter kurz vorher an.

●  Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. Sie denken sich immer neue „Maschen“ aus.

● Ziel der Täter ist immer, dass das Opfer die Tür öffnet und die Täter in die Wohnung gelangen. In der Regel „arbeiten“ die Täter zu zweit. Während ein Täter das Opfer in ein Gespräch verwickelt und ablenkt, durchsucht die zweite Person in Windeseile die Wohnung nach Bargeld und Wertgegenständen.

 Verhaltenstipps:

● Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung. Vergewissern Sie sich immer, wer zu Ihnen will.

● Fragen Sie sich: Warum kommt der Fremde zu mir und geht nicht nebenan zur Apotheke oder ins Geschäft, wenn der/ die Unbekannte z.B. um ein Glas Wasser bittet. Oder darum, dass das Kind kurz auf Toilette darf.

● Seien Sie misstrauisch!

● Wenn Fremde einen Besuch telefonisch ankündigen, fragen Sie nach Name, Anschrift und Telefonnummer zum Zurückrufen. Echte Verwandte oder Bekannte werden dafür Verständnis haben. Lassen Sie sich am Telefon oder an der Tür keine Informationen über Familie, Freunde oder Nachbarn entlocken.

● Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Personen, die Sie nicht kennen!

● Gibt der Fremde vor, von einem Amt, einer Behörde oder z.B. von der Hausverwaltung zu kommen, bitten Sie um Geduld und kontaktieren Sie die entsprechende Institution, um sich zu vergewissern, dass der Besuch rechtens ist.

● Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie Opfer geworden sind.

● Lassen Sie keine Wertgegenstände oder Bargeld offen in Ihrer Wohnung herumliegen.

● Lassen Sie sich kostenlos beraten, nehmen Sie Kontakt mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle auf.

(Franz)

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