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Polizeiinspektion Havelland: neue Termine zur Codierung von Fahrrädern und Bootsmotoren am Standort Nauen

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zum bevorstehenden Start der Fahrrad- und Bootssaison beginnt der Sachbereich Prävention der Polizeiinspektion Havelland am Donnerstag, dem 12. März 2020 im Revier Nauen (Garage 3), Schützenstr. 13, 14641 Nauen wieder mit regelmäßigen, kostenlosen Codierungen.

Die Codierung wird fortlaufend bis zum Jahresende einmal im Monat an folgenden Terminen angeboten: 12.03.2020, 09.04.2020, 14.05.2020, 11.06.2020, 09.07.2020, 13.08.2020, 10.09.2020, 08.10.2020, 12.11.2020 und 10.12.2020. Dabei ist es möglich nicht nur Fahrräder, sondern beispielsweise auch Bootsmotoren oder Pferdesättel codieren zu lassen.

Interessierte Bürger bitten wir, sich vorab unbedingt anzumelden: per Mail unter codierung.pihvl@polizei.brandenburg.de oder Telefon 03321 400-1088 mit Angabe der vollständigen Kontaktdaten inklusive einer (Mobil-)Telefonnummer und der Anzahl der zu codierenden Gegenstände. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erfolgt eine Terminvergabe und -mitteilung (Tag und Uhrzeit) per Mail. Sollte nach Terminzuweisung ein vergebener Termin nicht wahrgenommen werden können, so bitten wir um rechtzeitige Abmeldung unter Telefonnummer 03321-400-1088.

Hinweis:

Bringen sie in jedem Fall ihren Personalausweis oder ein anderes Personaldokument mit! Wir können ihr Gerät nur codieren, wenn Sie uns in

geeigneter Form ihr Eigentum nachweisen können. Dies kann z.B. durch eine Rechnung oder ein zum Fahrrad ausgestellter Fahrradpass sein. In jedem Fall sollte die Rahmennummer klar aus dem Dokument hervorgehen.

Minderjährige können ihre Fahrräder ausschließlich im Beisein der Eltern, oder mit deren schriftlichen Einverständniserklärung codieren lassen!

Besitzer von E-Bikes werden gebeten ihre Batterieschlüssel mitzubringen, da es sich erforderlich machen kann, die Batterie vor der Codierung zu entfernen.

Ohne diese genannten Voraussetzungen kann keine Codierung erfolgen!

Hier noch einige allgemeine Hinweise zur Fahrradcodierung:

Die Codierung von Fahrrädern und die damit verbundene Anbringung eines Aufklebers mit der Aufschrift „Finger weg! Mein Rad ist codiert!“ kann helfen, Fahrraddiebe abzuschrecken. Durch die Codierung werden Fahrräder mit einer individuellen, personengebundenen Buchstaben- und Zahlenkombination versehen, welche unauslöschbar in den Fahrradrahmen eingraviert wird. Diese Individualnummer ermöglicht eine konkrete Eigentümerzuordnung und vereinfacht beim Wiederauffinden nach einem Diebstahl oder bei Polizeikontrollen die Prüfungshandlungen. Hier einige häufig gestellte Fragen:

Wie lange dauert die Fahrradcodierung?

Die Codierung dauert ca. fünf Minuten. Entsprechende Wartezeiten müssen hierbei eingeplant werden.

Wie schützt die Fahrradcodierung ein Fahrrad vor Diebstahl?

Die Codierung macht Ihr Fahrrad für Diebe unattraktiv. Zum einen wird der Wiederverkauf deutlich erschwert. Zum anderen ist es mit einer individuellen Codierung für die Polizisten einfacher, den tatsächlichen Eigentümer nachzuvollziehen. Hierbei wird einfach der Code entschlüsselt.

Wird mein Rad dabei beschädigt?

Die Gravur ist etwa 0,1 bis 0,2 mm tief. In der Regel hat dies keine Auswirkungen auf die Stabilität des Rahmens hat. Ein Aufkleber mit Sichtfenster schützt ihren Rahmen vor Korrosion. Lediglich bei sehr dünnwandigen Rahmen sollte eine Codierung unterbleiben. Auch Fahrräder mit einem Carbon-Rahmen können nicht codiert werden. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, wenden Sie sich gern an unsere Kollegen und lassen sich beraten.

Kann man auch E-Bikes codieren?

Ja, denn E-Bikes unterscheiden sich bis auf den Elektroantrieb kaum von herkömmlichen Fahrrädern. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten sollten Sie alle Möglichkeiten zur Diebstahlvorbeugung treffen und ihr Eigentum unattraktiv für Diebe machen.

Was passiert, wenn ich mein codiertes Fahrrad verkaufe?

Füllen Sie auf jeden Fall einen Kaufvertrag aus und vermerken sie darauf den Code. So hat der neue Eigentümer einen Nachweis, dass er das Fahrrad rechtmäßig erworben hat.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Der Schutz vor Diebstahl wird dadurch nicht beeinträchtigt, da die Polizei die aktuelle Anschrift des Eigentümers über die ehemalige Anschrift zum Zeitpunkt der Codierung ermitteln kann

 

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