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Zahlreiche Einbrüche in Firmentransporter

(Kommentare: 2)

Polizei empfiehlt, Firmeneigentum aktiv vor Dieben zu schützen

In den vergangenen Wochen hat die Polizeidirektion West zahlreiche Anzeigen nach Einbrüchen in Firmentransporter aufgenommen. Der finanzielle Schaden am Fahrzeug liegt dabei oft noch unter dem Schaden des gestohlenen Werkzeugs – ganz abgesehen davon, dass Handwerksbetriebe ohne ihr Werkzeug nicht arbeiten können.

Ein Beispiel: Am Montag, 06.01.2020 meldete der Inhaber eines Handwerksbetriebes, dass in Rathenow aus seinem Firmentransporter Werkzeug und Maschinen im Wert von insgesamt ca. 5000 Euro gestohlen wurde. Die Täter waren durch eine aufgebrochene Seitentür in das Fahrzeug gelangt. An dem Transporter entstand ein Schaden von ca. 3000 Euro.

Um Firmeneigentum in Fahrzeugen vor Diebstahl zu schützen, empfiehlt die Polizei:

·         Stellen Sie Firmenfahrzeuge nach Möglichkeit auf verschlossenen Grundstücken, bewachten Parkplätzen, in einer Garage oder an einer gut beleuchteten Stelle ab und nehmen Sie, wenn vorhanden, die Alarmanlage des Fahrzeugs in Betrieb

·         Belassen Sie wertvolles Werkzeug und Maschinen nach Möglichkeit nicht unbeaufsichtigt oder über Nacht im Fahrzeug

·         Sichern Sie Werkzeug und Maschinen mit künstlicher DNA. Auf diese Weise kann die Polizei nach dem Fund von Diebesgut den rechtmäßigen Eigentümer von Wertgegenständen feststellen und sein Eigentum zurückgeben. Auf dem Werkzeug und dem Fahrzeug selbst werden Diebe durch einen Aufkleber darauf hingewiesen, dass der Gegenstand mit künstlicher DNA gesichert wurde. Ihre örtliche Polizeidienststelle berät Sie dazu gern.

·         Ermöglichen Sie ggf. einen freien Blick ins Innere des Fahrzeuges, damit Diebe erkennen dass es „nichts zu holen gibt“.

·         Erstellen Sie eine Liste der Wertgegenstände in Ihrem Fahrzeug, wenn möglich mit Individualnummern

·         Informieren Sie sofort die Polizei über die Rufnummer 110, wenn Sie ungewöhnliche Beobachtungen machen, wenn z.B. fremde Personen Fahrzeuge ableuchten oder fotografieren. Notieren Sie sich ggf. das Kennzeichen von deren Fahrzeugen.

·         Weiterführende Informationen erhalten Sie vom Bereich Prävention der jeweiligen Polizeiinspektionen oder auf der Internetseite www.polizei-beratung.de.

Infobox Künstliche DNA (KDNA)

Was ist künstliche DNA?

Es handelt sich um eine künstlich hergestellte Markierungsflüssigkeit, die bei korrekter Anwendung langlebig und nur schwer zu entfernen ist.

Wie wird KDNA angewendet?

Die Flüssigkeit wird ähnlich einem Lack auf Wertsachen aufgebracht. Aufkleber mit einem Hinweis auf die Anwendung künstlicher DNA an Türen, Fenstern, Gegenständen und Fahrzeugen sollen potentielle Diebe abschrecken. Durch eine Registrierung der Charge in einer Datenbank des Herstellers ist die KDNA eindeutig einem Anwender zuzuordnen. Die Polizei kann die Markierung unter UV-Licht erkennen, analysieren und das Diebesgut so einem Eigentümer zuordnen.

Wer kann die künstliche DNA anwenden?

Sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende können ihr Eigentum mit KDNA sichern. Verschiedene Hersteller bieten dafür Markierungssets in unterschiedlichen Mengen an, die auf eigene Kosten erworben werden können.

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Kommentar von D. Heymann |

Irgendwie erinnert mich das an die Armlänge Abstand. Nungut jeder ist selbst verantwortlich für seinen Kram. Selbst handeln darf er nicht. Die gewerbliche Kriminalität hinzunehemen wird zur Bürgerpflicht. Danke für den polizeilichen Hinweis.

Kommentar von Silentbill |

Also in diesem Sinne. Für ein Land in dem wer so sicher wie nie zuvor lebten... Zumindestest wenn geistig behindert genug ist Ferkels oder Drehofers Worten zu glauben. Ich füge natürlich als alter Nazi ein hasserfülltes =( hinzu.

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