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Feuerwerkskörper Appell: Auf private Feuerwerke ganz verzichten

29.12.2020 21:27
(Kommentare: 7)

Verkauf von Silvesterfeuerwerk wegen Corona in diesem Jahr verboten

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr bundesweit verboten. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz kurzfristig geändert, um Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern zu vermeiden und so die infolge der ansteigenden schweren COVID-19-Verläufe ohnehin schon stark belasteten Krankenhäuser etwas zu entlasten. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings werden die Landkreise und kreisfreien Städte auf Grundlage der aktuellen Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg anordnen, auf welchen öffentliche Wegen, Straßen und Plätzen die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2020/2021 untersagt ist. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und Innenminister Michael Stübgen appellieren an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, aus Solidarität freiwillig auf private Feuerwerke am besten ganz zu verzichten.

Innenminister Stübgen: „Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Keine Silvesterrakete ist es wert, dass die Zahl der Patienten in Krankenhäusern und Notaufnahmen steigt. Gerade jetzt nicht, wo die Kliniken wegen der Corona-Pandemie am Limit sind. Wir wünschen uns, dass alle gesund ins neue Jahr rutschen. Deshalb meine Bitte: Lassen Sie das Jahr ruhig, friedlich und leise ausklingen. Bringen Sie sich selbst und andere nicht durch Böller und Raketen in Gefahr.“

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Schon eine gewöhnliche Silvesternacht ist ein Ausnahmezustand für jede Rettungsstelle und Notfallambulanz. Sie müssen zahlreiche Patientinnen und Patienten mit oft schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern versorgen. Dieses Jahr ist nicht gewöhnlich. Unsere Krankenhäuser sind aufgrund der Versorgung sehr vieler COVID-19-Patienten bereits jetzt an ihrer Belastungsgrenze. Deshalb müssen wir als Gesellschaft alles tun, um absehbare und vermeidbare Steigerungen des medizinischen Behandlungsbedarfs so gut es geht zu verhindern. Alle können in dieser Silvesternacht dazu beitragen, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern nicht noch stärker belastet werden. Auch wenn es vielen schwerfallen mag, auf das Feuerwerk im privaten Freundes- und Familienkreis zu verzichten, ist das in dieser Zeit für alle die beste Option.“

Nach § 22 der der aktuell auf Bundesebene geänderten Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist im gesamten Bundesgebiet der Verkauf und die Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in diesem Jahr untersagt. Das bedeutet: Raketen, Feuerwerksbatterien und Böller dürfen in Brandenburg nicht verkauft werden. Die Einhaltung dieses Verkaufsverbotes in den einschlägigen Verkaufsstellen wird von den Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit kontrolliert.

Eindämmungsverordnung

Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten.

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Wege einer Allgemeinverfügung die Untersagung der Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2020/2021 auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen anzuordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.

Und alle Personen müssen die Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum beachten und am 1. Januar 2021 bis 02:00 Uhr wieder Zuhause sein (Ausnahmen davon gibt es zum Beispiel für den Weg zur Arbeit, für die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen oder die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen).

Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr: Im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 sind Versammlungen (Demonstrationen) in Brandenburg untersagt.

Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Sicherheitsbestimmungen. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Abrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

Hinweise zur Verwendung von Schallerzeugern

Das Design von Schallerzeugern, sogenannten Sound Emittern der Kategorie P 1, und deren Verpackung suggerieren dem Endverbraucher, dass es sich bei diesen Produkten um gewöhnliche Feuerwerkskörper handelt. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P 1 dienen jedoch nicht zu Vergnügungszwecken, sondern werden beispielsweise zur Abwehr von Tieren oder als akustische Notsignale verwendet. Das Abbrennen von Schallerzeugern mit einem Impuls-Schalldruckpegel von mehr als 120 dB und einem Blitzknallsatz sind nur für Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis unter engen gesetzlichen Rahmenbedingungen erlaubt. Zuwiderhandlungen sind strafbar.

Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern

Feuerwerkskörper müssen grundsätzlich sicher aufbewahrt werden. Bewahren Sie niemals Ihren gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter auf. Und lagern Sie auf keinen Fall Anzündmittel und Feuerwerkskörper zusammen. Bewahren Sie das Feuerwerk so auf, dass es vor dem möglichen Zugriff von Minderjährigen geschützt ist. Bitte beachten Sie außerdem:

  • Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
  • Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
  • Nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwenden.
  • Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
  • Feuerwerk nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.
  • Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer mit Wasser, besser noch ein Feuerlöscher).
  • Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
  • Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
  • Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
  • Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnlichem stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
  • Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
  • Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.
  • Schützen Sie sich insbesondere auf öffentlichen Plätzen gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Ohrstöpsel.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

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Kommentar von kevin |

Ich muss sagen das die die Böllerei für gut halten, sind die schlimmsten Ignoranten die mir je unter gekommen sind.Und dann auch noch diese Polenböller, die eh illegal sind. Ich hoffe das euch nix passiert ist, ach lieber nicht.

Kommentar von Jack |

Genau richtig so! Schwachsinnige Regeln gehören weg geballert!

Kommentar von Megabyte |

So ist es. Ich lass es mir auch nicht verbieten. Es wird geballert was das Zeug hält. Die werden sich morgen wundern wie der Himmel leuchten wird an vielen Orten!!!! Rutscht alle gut rein morgen.

Kommentar von Pyro |

Die Notaufnahmen sind nicht wegen Feuerwerk sondern wegen Alkohol und Drogen voll. 95 % der Verletzungen an Silvester entstehen durch Alkohol oder Drogen nur 5% durch Feuerwerk das meiste davon illegal.

Kommentar von Alf Igel |

Man wird von Aufrufen dieser Art regelrecht verfolgt. Dazu noch die Höhe der Strafe, für den der es nicht beachtet.Ich kanns nimmer hören. Frei nach dem Motto, jetzt erst Recht, wird man sehen wies kommt. Achso, um vom Feuerwerk weg zu kommen, sollte Grüne, SPD, DUH, isw, dazu aufrufen, es an Silvester ordentlich knallen zu lassen.

Kommentar von golli |

gerade jetzt erst recht wird geballert die Böller aus Pollen.sind heute angekommen sind sowieso billiger als in Deutschland und gefeiert wird auch das bekommt ihr doch gar nicht mit

Kommentar von hermann |

ja ist ja wie im 3 Reich alles verbieten ihr könnt mich mal feiere und Böller trotzdem

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